Österreich als Wachstumsmarkt: Keine Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist
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Zwei starke Argument für CORUM Fonds sind zum einen die Tatsache, dass sie nicht von der gesetzlichen Änderung hinsichtlich Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist betroffen sind, die Anfang 2027 für österreichische Immobilienfonds in Kraft treten wird. Zum anderen liegt der Steuersatz der beiden SCPIs unter den üblichen 27,50 % Kapitalertragsteuer für vergleichbare Veranlagungen. „Das liegt daran, dass CORUM Investor*innen keiner Doppelbesteuerung unterliegen und einen Mischsteuersatz bezahlen, der in den vergangenen Jahren bei rund 20 % lag“, so Prandl.
Den gesamten Artikel lesen Sie im Börsen Kurier vom 27.02.2026