Ab 2027: Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist für Immobilienfonds in Österreich. CORUM SCPIs sind davon nicht betroffen.
Diese Woche hat der österreichische Nationalrat das Immobilien-Investmentfondsgesetz angepasst: Ab 1. Jänner 2027 gilt für Immobilien-Investmentfonds eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten sowie eine zusätzliche zwölfmonatige Kündigungsfrist – ergänzt um eine Übergangsregelung für Bestandskund:innen.
Wichtig für unsere Partner:innen und Kund:innen: CORUM Fonds fallen als SCPIs - also Gewerbeimmobilienfonds nach französischem Recht - nicht unter diese neue Regelung.
Das bedeutet natürlich dennoch nicht, dass CORUM als kurzfristige Veranlagung gedacht ist. Im Gegenteil: Wir empfehlen weiterhin eine Mindesthaltedauer von 8 bis 10 Jahren, um dem langfristigen Charakter der Veranlagung Rechnung zu tragen.
Sollte dennoch ein vorzeitiger Ausstieg erforderlich sein, ist dieser grundsätzlich möglich. Eine Rückgabe kann zwar nicht jederzeit garantiert werden, wir unterstützen unsere Kund:innen dabei jedoch gerne - und aktuell ist ein Rückkauf für gewöhnlich innerhalb weniger Tage abgewickelt.
Auch FONDS professionell hat darüber berichtet.
Immobilienanlage: Empfohlene Haltedauer: 8–10 Jahre, keine Rendite- oder Performancegarantie, Risiko von Kapitalverlusten und Währungsschwankungen. Erträge von der Entwicklung der Immobilienmärkte und der Wechselkurse abhängig und nicht garantiert. Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.
CORUM Asset Management. Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 600.000 € und Sitz in 1 rue Euler, 75008 Paris, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nr. 531 636 546, AMF-Zulassung GP-11000012 vom 14. April 2011. CORUM Investments ist eine Marke von CORUM Asset Management.